LSG Hessen - Urteil vom 10.09.2009
L 8 KR 304/07
Vorinstanzen:
SG Frankfurt/M., vom 15.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 KR 358/05

Rendite kein Argument für Befreiung

LSG Hessen, Urteil vom 10.09.2009 - Aktenzeichen L 8 KR 304/07

DRsp Nr. 2009/28187

Rendite kein Argument für Befreiung

I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 15. August 2007 wird zurückgewiesen.

II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen seine Versicherungspflicht und Beitragspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, die er für verfassungswidrig erachtet. Er beansprucht hilfsweise, nur noch Beiträge entrichten zu müssen, die äquivalent zu den Beiträgen sind, welche bei privater Vorsorge für den Erhalt von Leistungen, die den Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung entsprechen, aufzubringen wären.