BFH vom 21.06.1994
IX R 62/91

Renovierungskosten zwischen Vermietung und Selbstnutzung einer Wohnung

BFH, vom 21.06.1994 - Aktenzeichen IX R 62/91

DRsp Nr. 1997/8524

Renovierungskosten zwischen Vermietung und Selbstnutzung einer Wohnung

Fallen Renovierungskosten an einer Wohnung nach Beendigung einer längerfristigen Vermietung und vor Beginn der Selbstnutzung an, so sind diese weder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung noch als sogenannte Vorkosten im Rahmen des § 10 e Abs. 6 EStG abziehbar.

Für die Praxis:

Ein Vorkostenabzug kommt in derartigen Fällen nur dann in Betracht, wenn es sich um den Kauf einer bereits vermieteten Wohnung handelt, der Käufer in das Mietverhältnis eintreten mußte und er sich um dessen Beendigung im Interesse der Eigennutzung umgehend bemüht (vgl. Tz. 96 des § 10 e-Erlasses vom 31.12.1994, BStBl I, 887).