Der Antrag der Klägerin, ihr für ein Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 15. September 2021 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und zu ihrer Vertretung einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im vorgenannten Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Die im Mai 1967 geborene, früher als Altenpflegerin beschäftigte Klägerin begehrt eine Rente wegen voller, zumindest aber wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|