Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 2. Februar 2016 wird zurückgewiesen.
II.Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt eine höhere Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.
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