I. Der in den Streitjahren 1997 bis 2000 im Wege der Einzelveranlagung zur Einkommensteuer veranlagte Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Steuerberater. Er war im Jahr 1996 an der X-GmbH als Gesellschafter-Geschäftsführer zu einem Drittel beteiligt. Auch die beiden weiteren Gesellschafter-Geschäftsführer waren in dieser Höhe am Stammkapital der X-GmbH beteiligt.
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