Rentenzahlungen als nachträgliche Betriebsausgaben
FG Niedersachsen, vom 16.06.1998 - Aktenzeichen XV 39/96
DRsp Nr. 2001/3116
Rentenzahlungen als nachträgliche Betriebsausgaben
Rentenzahlungen aufgrund einer betrieblich begründeten Leibrentenverpflichtung sind abzüglich des Tilgungsanteils auch nach der Betriebsaufgabe als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der beim Zahlungsverpflichteten entstehende Veräußerungs-/Aufgabegewinn im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe aus rechtlichen Gründen (hier: fehlender Gläubigerverzicht auf Rentenzahlung) nicht zur Tilgung der Rentenverpflichtung eingesetzt werden kann.
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