Die Beteiligten streiten darüber, ob und ggf. in welchem Umfang Altenteilleistungen gemäß § 10 Einkommensteuergesetz (EStG) als Sonderausgabe abziehbar sind.
Durch Übergabe - Altenteils- und Abfindungsvertrag vom November 2001 übertrug die zum Zeitpunkt der Übertragung 58-jährige Mutter des Klägers mit Wirkung zum 1. September 2001 ihren Grundbesitz an ihren Sohn.
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