Mit Gesellschaftsvertrag vom 17. Februar 1994 wurde die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) als GbR gegründet. Gesellschaftszweck war der Betrieb einer Restaurierungswerkstatt. Die vier Gesellschafter sind Diplom-Restauratoren und haben ein drei- bis vierjähriges Studium an einer Hochschule absolviert.
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