I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Gesellschafter bürgerlichen Rechts. Sie erwarben 1998 ein Grundstück in S, das mit einem Mehrfamilienhaus (Altbau) bebaut war und vom Verkäufer saniert werden sollte. Die Übergabe des Objekts war nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen vereinbart. Die Kläger überwiesen bereits 1998 den Gesamtkaufpreis von 2 Mio. DM an den Verkäufer. Von diesem Entgelt entfielen 1 690 000 DM auf die Sanierung und Modernisierung, die Ende 1999 abgeschlossen war.
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