FG München - Urteil vom 25.07.2018
4 K 1028/18
Fundstellen:
EFG 2018, 1723
ZEV 2018, 679

Revision; Einspruchsverfahren; Steuerbefreiung; Erblasser; Lebensunterhalt; Festsetzung; Zulassung; Verpflichtungsklage; Bescheid; Auslegung; Erblasserin; Steuerfestsetzung; Aufhebung; Frist; erweiternde Auslegung; Zulassung der Revision

FG München, Urteil vom 25.07.2018 - Aktenzeichen 4 K 1028/18

DRsp Nr. 2018/14567

Revision; Einspruchsverfahren; Steuerbefreiung; Erblasser; Lebensunterhalt; Festsetzung; Zulassung; Verpflichtungsklage; Bescheid; Auslegung; Erblasserin; Steuerfestsetzung; Aufhebung; Frist; erweiternde Auslegung; Zulassung der Revision

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Tatbestand

Streitig ist, ob der Beklagte den Antrag des Klägers auf abweichende Festsetzung der Erbschaftsteuer aus Billigkeitsgründen ermessensfehlerfrei abgelehnt hat.