I.
Streitig ist, ob eine unentgeltliche Grundstücksübertragung durch eine mittelbar beteiligte Gesellschafterin einkommenswirksam zu erfassen ist.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, wurde 1992 errichtet. Alleinige Gesellschafterin ist die Wohnungsbaugesellschaft X-GmbH, deren Gesellschafter zunächst unmittelbar und nunmehr über zwei weitere Gesellschaften mittelbar das Land Y ist.
Auf Antrag von Y wurde der Klägerin im Streitjahr 1997 durch einen Vermögenszuordnungsbescheid das --zuvor im Eigentum von Y stehende-- Betriebsgrundstück unentgeltlich zugeordnet. Dem war die Feststellung vorausgegangen, dass die wirtschaftliche Lage der Klägerin einen --ursprünglich von Y geplanten-- Kauf des Grundstücks durch die Klägerin nicht zuließ. Die Klägerin aktivierte das Grundstück (Teilwert im Zeitpunkt der Übertragung: 716 000 DM) mit 1 DM und wies in dieser Höhe einen sonstigen Ertrag aus.
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