I. In der Sache ist streitig, ob der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH, für einen Raupenbagger noch eine Investitionszulage gemäß §§ 1, 8 Abs. 1 Nr. 1 des Investitionszulagengesetzes 1986 (InvZulG 1986) i.d.F. von Art.
Im Anschluß an eine Betriebsprüfung setzte das ursprünglich zuständig gewesene Finanzamt X die zunächst antragsgemäß unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzte Investitionszulage nach § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (
Den Einspruch wies der zwischenzeitlich zuständig gewordene Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA-- Y) als unbegründet zurück. Ebensowenig hatte die Klage Erfolg.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|