BFH - Beschluß vom 30.10.2001
II R 40/01
Normen:
FGO § 56 Abs. 2 § 120 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 503

Revisionsbegründungsfrist; Antrag auf Verlängerung

BFH, Beschluß vom 30.10.2001 - Aktenzeichen II R 40/01

DRsp Nr. 2002/878

Revisionsbegründungsfrist; Antrag auf Verlängerung

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist erfordert, dass innerhalb der Antragsfrist die versäumte Rechtshandlung (hier: Begründung der Revision) nachgeholt wird.

Normenkette:

FGO § 56 Abs. 2 § 120 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Das Finanzgericht (FG) hat die Klage der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) abgewiesen und die Revision zugelassen. Das finanzgerichtliche Urteil wurde den Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 22. Mai 2001 gemäß § 5 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.