I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) setzte ihre Einkommensteuer für 1994 auf ... DM fest. Nachdem die Kläger dagegen Einspruch eingelegt hatten, wies sie das FA gemäß § 367 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) auf die Möglichkeit einer Verböserung der Einkommensteuerfestsetzung durch eine Einspruchsentscheidung hin.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|