Der Antragsteller hat die Steuerberaterprüfung 1995 aufgrund der schlechten Beurteilung seiner Leistungen im schriftlichen Teil der Prüfung nicht bestanden. Seine Aufsichtsarbeiten erhielten folgende Noten:
Verfahrensrecht und andere
Steuerrechtsgebiete 5,5
Ertragsteuerrecht 5,0
Buchführung und Bilanzwesen 3,5
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