BFH, Beschluß vom 04.08.1999 - Aktenzeichen II R 56/98
DRsp Nr. 2001/13404
Revisionszulassung
1. Es ist nicht erforderlich, dass das FG in seinem Urteil ausdrücklich zu der Frage Stellung nimmt, ob die Revision zugelassen ist.2. Bringt das FG weder im Tenor noch in den Urteilsgründen zum Ausdruck, dass es die Revision zulassen will, fehlt es an dem Erfordernis, dass "das FG die Revision zugelassen hat".