I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --die X-GbR-- einen gewerblichen Grundstückshandel unterhalten hat.
1. Zum einen veräußerte die X-GbR folgende Mehrfamilienhäuser:
Objekt Erwerb Veräußerung
"A" 09.02.1982 20.01.1987
"B" 05.02.1982 16.01.1988
"C" 30.10.1978 27.12.1988
"D" 10.09.1980 11.09.1989
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