BFH - Beschluss vom 07.07.2005
IX B 13/05
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 2031
BFH/NV 2005, 2031
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 25.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 6991/03

Revisionszulassung; Rechtsfehler des FG

BFH, Beschluss vom 07.07.2005 - Aktenzeichen IX B 13/05

DRsp Nr. 2005/14612

Revisionszulassung; Rechtsfehler des FG

Der bloße Hinweis in der Beschwerdeschrift auf erhebliche Rechtsfehler des FG reicht nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung darzulegen, sofern es sich nicht um das Übersehen einer im Streitfall offensichtlich einschlägigen entscheidungserheblichen Norm handelt.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerden haben keinen Erfolg.