I. Das Finanzgericht (FG) hat die Klage der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wegen Einkommensteuer 1993 bis 1997 mit dem am 10. Februar 2004 dem Bevollmächtigten zugestellten Urteil als unzulässig abgewiesen. Das Urteil enthält keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision. In der Rechtsmittelbelehrung wird u.a. darauf hingewiesen, den Beteiligten stehe die Revision zu, wenn das FG oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Bundesfinanzhof (BFH) die Revision zugelassen habe. Die Nichtzulassung der Revision könne selbständig durch Beschwerde innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils angefochten werden.
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