I. Das Finanzgericht (FG) hat über die Klage der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) gegen die Bescheide über Körperschaftsteuer 1989 bis 1991 des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) durch Urteil vom 2. Dezember 1996 4 K 3180/94 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 825) entschieden. Es geht hierbei in der Sache um Fragen des sog. Dividendenstrippings (Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums an Aktien, Gestaltungsmißbrauch i.S. von § 42 der Abgabenordnung --
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