BFH - Beschluß vom 31.08.1999
V B 53/97; V S 13/99
Normen:
FGO § 51 ; ZPO § 44 ;

Richterablehnung

BFH, Beschluß vom 31.08.1999 - Aktenzeichen V B 53/97; V S 13/99

DRsp Nr. 2000/760

Richterablehnung

Ein Befangenheitsantrag ist rechtsmissbräuchlich, wenn der gegen sämtliche Richter eines Gerichts geltende Ablehnungsgrund derart allgemeiner Natur ist, dass er seine Besonderheit und Eigenart für den einzelnen Richter verloren hat und nicht mehr individuell begrenzbar ist.

Normenkette:

FGO § 51 ; ZPO § 44 ;

Gründe:

I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) hat einen ...betrieb, in dem er allein arbeitet. Im Jahre 1994 betrug sein Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer 25 858 DM.