BFH, Beschluß vom 14.12.1999 - Aktenzeichen IV B 112/98
DRsp Nr. 2001/13333
Richterablehnung
1. Bei einer vom Richter angezeigten "Verbundenheit mit dem Kl." können die Verfahrensbeteiligten Anlass haben, an der Unvoreingenommenheit der objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln.2. Es ist nicht entscheidend, ob tatsächlich eine Befangenheit des Richters vorliegt. Es kommt auch nicht darauf an, ob der Richter sich selbst für befangen hält.