BFH - Beschluss vom 16.01.2007
X B 38/06
Normen:
FGO § 76 § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 757
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 07.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2365/05

Richterablehnung; Besetzungsrüge

BFH, Beschluss vom 16.01.2007 - Aktenzeichen X B 38/06

DRsp Nr. 2007/4614

Richterablehnung; Besetzungsrüge

1. Eine NZB kann grundsätzlich nicht auf die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs gestützt werden. Denn dem Endurteil vorangegangene Entscheidungen, die - wie der Beschluss über die Ablehnung von Gerichtspersonen - unanfechtbar sind, unterliegen nicht der Beurteilung der Revision.2. Das Verfahrensgrundrecht auf den gesetzlichen Richter greift nur bei willkürlichen Verstößen gegen Verfahrensvorschriften ein. Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist.

Normenkette:

FGO § 76 § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Soweit der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begehrt, entspricht die Beschwerdebegründung nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO -- (unten 1.). Die von ihm gerügte Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Sachaufklärungspflicht liegt nicht vor (unten 2. und 3.).