BFH, Beschluß vom 31.03.1999 - Aktenzeichen V B 48/99
DRsp Nr. 1999/8339
Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit
Der Umstand, dass ein Kl. unter Fristsetzung gem. § 79 bFGO zur Erläuterung einer Bilanzposition für Zwecke der USt und zur Vorlage von Rechnungen zum Beleg der abgezogenen Vorsteuerbeträge aufgefordert wird, reicht nicht aus, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.