BFH - Beschluß vom 29.07.1998
VII S 12/98
Normen:
GG Art. 101 Abs. 1 ; FGO §§ 6 51 119 142 ; ZPO §§ 45 114 ;

Richterablehnung; Einzelrichter

BFH, Beschluß vom 29.07.1998 - Aktenzeichen VII S 12/98

DRsp Nr. 2002/6515

Richterablehnung; Einzelrichter

1. Wird der Einzelrichter, dem gem. § 6 FGO der Rechtsstreit zur Entscheidung übertragen worden ist, als befangen abgelehnt, so ist der FG-Senat, dem der abgelehnte Richter angehört, als Kollegialgericht für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zuständig. 2. Hat über das Ablehnungsgesuch nicht der FG-Senat, sondern unzutreffender Weise der Vorsitzende Senats als Einzelrichter entschieden, leidet der FG-Beschluss an einem Verfahrensfehler. Grundsätzlich unterliegt der Beschluss im Beschwerdeverfahren daher der Aufhebung und Zurückverweisung.