Mit der Klage begehrt der Kläger und Revisionskläger (Kläger) die Aufhebung geänderter Einkommensteuerbescheide 1983 bis 1988 sowie eines geänderten Umsatzsteuerbescheids 1985. Diese Bescheide hatte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) nach einer Steuerfahndungsprüfung erlassen, die zu dem Ergebnis gekommen war, der Kläger habe Erlöse aus einer rechtsberatenden Tätigkeit sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht vollständig erklärt. Durch Urteil des Landgerichts vom 5. Juli 1994 wurde der Kläger deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt. Die dagegen erhobene Revision wies der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 26. Januar 1995 zurück.
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