I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat beim Finanzgericht (FG) Klagen wegen Einkommensteuer 1977 bis 1980, wegen Einkommensteuer 1981 und wegen Einkommensteuer 1982 erhoben, die das FG nach mündlicher Verhandlung mit Urteilen vom 20. Oktober 1997 abgewiesen hat. Hiergegen richten sich die beim erkennenden Senat anhängigen Revisionen, über die noch nicht entschieden ist.
Zugleich mit Erhebung der Klagen hatte der Kläger gebeten, ihm im jeweiligen Verfahren Akteneinsicht durch Übermittlung der Akten an das Finanzamt A zu gewähren.
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