BFH - Beschluss vom 06.04.2006
XI B 63/05
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1329
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 20.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen II 508/03

Richterablehnung: Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

BFH, Beschluss vom 06.04.2006 - Aktenzeichen XI B 63/05

DRsp Nr. 2006/16198

Richterablehnung: Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

1. Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann grundsätzlich nicht auf die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs gestützt werden, da dem Endurteil vorangegangene Entscheidungen, die nach der FGO unanfechtbar sind, nicht der Beurteilung der Revision unterliegen.2. Mit einer Nichtzulassungsbeschwerde können nur solche Verfahrensmängel geltend gemacht werden, die als Folge der Ablehnung des Befangenheitsgesuchs dem angefochtenen Urteil anhaften.3. Das Verfahrensgrundrecht auf den gesetzlichen Richter greift nur bei willkürlichem Verstoß gegen Verfahrensvorschriften ein.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe: