I. Der Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Kläger) lehnte in drei Klageverfahren wegen Einkommensteuer 1981 und 1982 sämtliche Berufsrichter mit Ablehnungsanträgen vom 26. Januar 1998 wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Das Finanzgericht (FG) vertagte die mündliche Verhandlung mit Beschluß vom 26. Januar 1998 auf den 26. Februar 1998. Mit am 26. Februar 1998 um 7.41 Uhr beim Bundesfinanzhof (BFH) eingegangenem Telefax legte der Kläger gegen die zu erwartende Ablehnung seiner Befangenheitsanträge durch die drei abgelehnten Berufsrichter vorsorglich Beschwerde ein.
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