Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Hauptzollamt --HZA--) forderte den Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) mit Verfügung vom 17. November 1999 wegen Schulden gegenüber der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von mehr als ... EUR zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auf. Einspruch und Klage gegen die Verfügung hatten keinen Erfolg.
Im Termin zur mündlichen Verhandlung erschien der Kläger trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht.
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