SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS
YVES BOT
vom 13. Januar 2011(1 )
Rechtssache C-530/09
Inter-Mark Group sp. z o.o., sp. komandytowa
gegen
Minister Finansów
(Vorabentscheidungsersuchen des Wojewódzki Sąd Administracyjny w Poznaniu [Polen])
"Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Bestimmung des steuerlichen Anknüpfungspunkts - Dienstleistung der zeitlich begrenzten Bereitstellung von Ausstellungs- und Messeständen"
Tenor:
Art. 52 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinschaftliche Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass die Dienstleistung der zeitlich begrenzten Bereitstellung von Ausstellungs- und Messeständen an Aussteller eine mit der Veranstaltung von Messen und Ausstellungen zusammenhängende Dienstleistung ist und daher unter diese Vorschrift fällt.
1. Das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem(2 ) und insbesondere die Bestimmung des Ortes einer Dienstleistung der zeitlich begrenzten Bereitstellung von Messeständen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|