FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.01.2014
10 K 14360/10
Normen:
EStG § 10a; EStG § 86 Abs. 1 S. 1; EStG § 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; EStG § 86 Abs. 1 S. 6; BBesG § 10;
Fundstellen:
DStR 2014, 8
DStRE 2014, 1311

Riester-Förderung für Beamte Mindesteigenbeitrag Besoldung umfasst auch pauschal versteuerte Sachbezüge

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.01.2014 - Aktenzeichen 10 K 14360/10

DRsp Nr. 2014/4593

Riester-Förderung für Beamte Mindesteigenbeitrag Besoldung umfasst auch pauschal versteuerte Sachbezüge

1. Bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags ist im Falle von Beamten nicht lediglich der in Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung unter der Bezeichnung „Bruttoarbeitslohn” ausgewiesene Betrag anzusetzen. Besoldung i. S. d. § 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG ist vielmehr grundsätzlich die Besoldung im Sinne der Besoldungsgesetze. 2. Zur Besoldung in diesem Sinne gehören auch Sachbezüge. Die einkommensteuerliche Behandlung (z. B. Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber oder Steuerfreiheit) dieser Sachbezüge ist für die Zugehörigkeit zur Besoldung irrelevant.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

EStG § 10a; EStG § 86 Abs. 1 S. 1; EStG § 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; EStG § 86 Abs. 1 S. 6; BBesG § 10;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten aufgrund einer Kürzung der Altersvorsorgezulage wegen nach Meinung der Beklagten gegebener Unterschreitung des Mindesteigenbeitrages im Sinne des § 86 EinkommensteuergesetzEStG –.