Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I. Der Kläger verlangt von dem beklagten Land die Rückabwicklung des Erwerbs eines Sekretärs im Rahmen einer durch das beklagte Land über das Internetportal "www.z....de" durchgeführten Auktion. Hilfsweise begehrt er Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung.
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