FG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.09.2000
4 K 389/97
Normen:
AO 1977 § 175 Abs. 1 S 1 Nr. 2 ; EStG § 10e;

Rückabwicklung des Kaufvertrages über eine nach § 10e EStG begünstigte Wohnung als rückwirkendes Ereignis

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2000 - Aktenzeichen 4 K 389/97

DRsp Nr. 2001/1264

Rückabwicklung des Kaufvertrages über eine nach § 10e EStG begünstigte Wohnung als rückwirkendes Ereignis

Weder die Rückabwicklung des Kaufvertrages über eine eigengenutzte Wohnung, für die Abzugsbeträge nach § 10e EStG geltend gemacht wurden, noch ein zivilrechtlicher Schadensausgleich --der dazu führt, dass die Anschaffungskosten zuzüglich der Fremdkapitalzinsen unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung zurückgewährt werden-- führen zu einem rückwirkenden Ereignis nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977, das den verwirklichten Begünstigungstatbestand des § 10e EStG für die Vergangenheit beeinflusst.

Normenkette:

AO 1977 § 175 Abs. 1 S 1 Nr. 2 ; EStG § 10e;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die nachträgliche Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung ein Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) darstellt, welches zur Versagung der Steuerbegünstigung nach § 10 e des Einkommensteuergesetzes (EStG) auch für die Zeit der Selbstnutzung der Wohnung in bereits abgelaufenen Besteuerungszeiträumen, den Streitjahren 1991 und 1992, führt.