Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
Die Berufung des Klägers gegen das am 2. Dezember 2020 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 27.333,70 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufes.
Der Senat nimmt hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen sowie der erstinstanzlich gestellten Anträge auf das angefochtene Urteil Bezug.
Das Landgericht Berlin hat mit am 2. Dezember 2020 verkündeten Urteil die Klage abgewiesen.
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