OLG Koblenz - Urteil vom 21.01.2021
7 U 1018/20
Normen:
BGB § 826; BGB § 823 Abs. 2; StGB § 263; VO (EG) 715/2007 Art. 5 Abs. 2; VO (EG) 715/2007 Art. 3 Nr. 10;
Vorinstanzen:
LG Trier, vom 01.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 22/20

Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein KraftfahrzeugMotor der Baureihe EA 288Begriff der SittenwidrigkeitVerwendung von AbschalteinrichtungenZulässigkeit eines Thermofensters

OLG Koblenz, Urteil vom 21.01.2021 - Aktenzeichen 7 U 1018/20

DRsp Nr. 2021/18932

Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Kraftfahrzeug Motor der Baureihe EA 288 Begriff der Sittenwidrigkeit Verwendung von Abschalteinrichtungen Zulässigkeit eines Thermofensters

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Trier vom 01.07.2020, Az: 5 O 22/20, wird zurückgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 823 Abs. 2; StGB § 263; VO (EG) 715/2007 Art. 5 Abs. 2; VO (EG) 715/2007 Art. 3 Nr. 10;

Gründe

I.

Die Klägerin nimmt die Beklagte im Zusammenhang mit dem ... Abgasskandal auf Schadensersatz in Anspruch.

Am 19.09.2017 erwarb die Klägerin einen gebrauchten ... zum Preis von 19.800,00 €. Das Fahrzeug ist mit einem von der Beklagten hergestellten Dieselmotor der Baureihe EA 288 mit 1,6 Liter Hubraum ausgestattet und verfügt über eine Typgenehmigung nach Euro 6. Im Februar 2020 wurde die Klägerin von der Beklagten aufgefordert, ein von dieser entwickeltes Software-Update zur Verbesserung des Abgasverhaltens installieren zu lassen.

Die Klägerin hat behauptet,

1. 2. 3. 1. 2. 3.