Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 04.06.2021, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.194,61 € zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Pkw (a...), Fahrzeug-Ident-Nr. ... an den Beklagten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Beklagte. Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen der Beklagte 91 % und die Klägerin 9 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf einen Gebührenwert bis 7.000 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten Pkw (a...).
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