1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 03.09.2020, Az.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz wegen des Kaufs eines ..., der über eine Motorsteuerung mit "Thermofenster" verfügt. Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes und der erstinstanzlich gestellten Anträge wird auf die tatsächlichen Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils verwiesen.
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