OLG Köln - Urteil vom 27.01.2022
12 U 83/20
Normen:
BGB § 812 Abs. 1 S. 1; BGB § 142 Abs. 1; BGB § 123; BGB § 398; ZPO § 286;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 05.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 116/19

Rückabwicklung eines notariellen Kaufvertrages über ein Hausgrundstück und SchadensersatzAnfechtung wegen arglistiger Täuschung über den schadhaften Zustand von Holzbalken eines WintergartensKausalität zwischen Erklärungen zu einer schadhaften Stelle und dem Abschluss eines Kaufvertrages (vorliegend verneint)

OLG Köln, Urteil vom 27.01.2022 - Aktenzeichen 12 U 83/20

DRsp Nr. 2022/5003

Rückabwicklung eines notariellen Kaufvertrages über ein Hausgrundstück und Schadensersatz Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über den schadhaften Zustand von Holzbalken eines Wintergartens Kausalität zwischen Erklärungen zu einer schadhaften Stelle und dem Abschluss eines Kaufvertrages (vorliegend verneint)

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 05.03.2020 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Köln - 27 O 116/19 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 812 Abs. 1 S. 1; BGB § 142 Abs. 1; BGB § 123; BGB § 398; ZPO § 286;

Gründe

I.

1. 2. 3. 4. 5.