Die Berufung des Klägers gegen das am 05.03.2020 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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