Rückabwicklung eines wegen Verstoßes gegen § 5 StBerG nichtigen Dienstvertrages
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2005 - Aktenzeichen I-23 U 164/04
DRsp Nr. 2005/5363
Rückabwicklung eines wegen Verstoßes gegen § 5StBerG nichtigen Dienstvertrages
1. Ein Vertrag, durch den sich eine nicht dem steuerberatenden Berufsstand angehörende Person gegenüber einem Dritten verpflichtet, nicht nur dessen gesamte Buchführung zu übernehmen, sondern darüber hinaus Bilanzen zu erstellen und Steuererklärungen abzugeben, ist wegen Verstoßes gegen das Verbot der unbefugten Hilfe in Steuersachen ( § 5StBerG) gem. § 134BGB nichtig.2. Die Rückabwicklung des nichtigen gegenseitigen Dienstvertrages hat nach der sog. Saldotheorie zu erfolgen. Durch Vergleich der durch den Bereicherungsanspruch hervorgerufenen Vor- und Nachteile wird ermittelt, für welchen Beteiligten sich ein Überschuss ergibt.