Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 21.9.2020 wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.675,08 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 7.675,08 € seit dem 7.6.2019 zu zahlen.
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