Auf die Berufungen der Kläger wird das am 20. März 2019 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über den ausgeurteilten Betrag von 3.726,04 € nebst Zinsen hinaus weitere 657,61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31. August 2018 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 280.398,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31. August 2018 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.
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