Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die folgenden die Versicherungsverträge aaa, bbb und ccc betreffenden Unterlagen in Kopie herauszugeben, Zug um Zug gegen Zahlung von 0,50 € pro Kopie für die ersten 50 Seiten und 0,15 € für jede weitere Seite:
-die jeweils vom Kläger gestellten Anträge auf Abschluss der Lebensversicherungsverträge;
-die jeweilige Versicherungspolice;
-die dem Kläger jeweils erteilte Verbraucherinformation;
-das jeweilige Begleitschreiben, mit dem die Police an den Kläger übersandt worden ist.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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