FG Hamburg - Urteil vom 11.05.2001
VI 58/99
Normen:
UmwStG § 20 ; UmwStG § 20 Abs. 1 ;

Rückbeziehung von Einbringungsvorgängen

FG Hamburg, Urteil vom 11.05.2001 - Aktenzeichen VI 58/99

DRsp Nr. 2001/13199

Rückbeziehung von Einbringungsvorgängen

Zur Rückbeziehung eines Einbringungsvorgangs aufgrund einer verbindlichen Zusage

Normenkette:

UmwStG § 20 ; UmwStG § 20 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Schuldverschreibungen in der Vermögensaufstellung der Klägerin zu Recht angesetzt wurden und ob wegen der Verpflichtung der Klägerin, Pensionsansprüche von Arbeitnehmern einer Tochtergesellschaft zu erfüllen, ein Schuldposten gebildet werden durfte.