FG Köln - Urteil vom 21.08.2002
5 K 1164/99
Normen:
BGB § 138 ; BGB § 812 ; GrEStG § 16 Abs. 2 ; GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 111

Rückerwerb aufgrund nichtigen Rechtsgeschäfts

FG Köln, Urteil vom 21.08.2002 - Aktenzeichen 5 K 1164/99

DRsp Nr. 2002/18099

Rückerwerb aufgrund nichtigen Rechtsgeschäfts

Selbst schwierigste finanzielle Verhältnisse, die zu sogenannten Notverkäufen führen, geben solange keinen Anlass, über § 138 BGB in die Privatautonomie einseitig zu Gunsten eines Vertragsbeteiligten einzugreifen, wie nicht feststellbar ist, dass dieser aufgrund verwerflicher Druckausübung - von welcher Seite auch immer - gezwungen war, das Rechtsgeschäft zu tätigen

Normenkette:

BGB § 138 ; BGB § 812 ; GrEStG § 16 Abs. 2 ; GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, den Grunderwerbsteuerbescheid vom 12.03.1991 nach § 16 des Grunderwerbsteuergesetzes 1983 (GrEStG) aufzuheben.

Die Sache befindet sich im zweiten Rechtszug.

Dem Streit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: