BFH - Urteil vom 27.01.1999
II R 78/96
Normen:
GrEStG (1983) § 16 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 964

Rückerwerb; Nichtigkeit des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts

BFH, Urteil vom 27.01.1999 - Aktenzeichen II R 78/96

DRsp Nr. 1999/4248

Rückerwerb; Nichtigkeit des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts

1. Nach § 16 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG 1983 ist der Rückerwerb nur dann begünstigt, wenn das dem Erwerbsvorgang zugrunde liegende Rechtsgeschäft nichtig oder infolge einer Anfechtung als von Anfang an nichtig anzusehen ist. 2. Nicht ausreichend ist es, wenn die Parteien das Rechtsgeschäft bloß für nichtig halten. 3. Aus Indizien abgeleitet werden können nur die tatsächlichen Umstände, die die Annahme der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts begründen.

Normenkette:

GrEStG (1983) § 16 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) beauftragte die X-GmbH (GmbH) mit der Errichtung eines Alten- und Pflegeheims auf einem von ihm 1982 erworbenen Grundbesitz.