Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 21. August 2013 1 K 87/12 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Streitig ist der Umfang des inländischen Besteuerungsrechts.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger), deutsche Staatsangehörige, sind Eheleute, die im Jahr 2008 (Streitjahr) ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) hatten und hier zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
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