BFH - Beschluss vom 22.07.2014
VII R 38/13
Normen:
AO § 37 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2014, 1721

Rückforderung aufgrund fingierter Steuerbescheide zu Unrecht geleisteter Zahlungen im Wege des Rückforderungsbescheides gem. § 37 Abs. 2 AO

BFH, Beschluss vom 22.07.2014 - Aktenzeichen VII R 38/13

DRsp Nr. 2014/14655

Rückforderung aufgrund fingierter Steuerbescheide zu Unrecht geleisteter Zahlungen im Wege des Rückforderungsbescheides gem. § 37 Abs. 2 AO

1. NV: Bei dem Anspruch des FA auf Rückzahlung von Leistungen, die durch Manipulationen des FA-Sachbearbeiters generiert worden sind, handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch aus § 37 Abs. 2 AO. Diese Ansprüche werden steuerrechtlich ebenso behandelt wie solche, die aus anderen Gründen zurückgefordert werden. Entscheidend ist, ob die zurückgeforderte Zahlung ausschließlich auf steuerrechtlichen Regelungen beruht. 2. NV: Der Mitinhaber des Kontos, auf welches die erschlichenen Überweisungen geleitet worden sind, ist Leistungsempfänger. 3. NV: Auch bei Annahme eines mitwirkenden Organisationsverschuldens des FA ist die Rückforderung einer erschlichenen Leistung vom Leistungsempfänger kein Ermessensfehlgebrauch, wenn dieser Kenntnis von dem auf der Manipulation beruhenden Zahlungseingang hatte.