I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) überließ im Rahmen einer Betriebsaufspaltung Betriebsgrundlagen zur Nutzung an die im Fördergebiet ansässige S GmbH (GmbH), die Schutzhelme herstellte. In den Jahren 2003 und 2004 schaffte der Kläger Werkzeuge zur Produktion von Schutzhelmen an, die bei der GmbH für die Produktion der Schutzhelme A, B und C eingesetzt wurden. Hierfür und für andere Wirtschaftsgüter beantragte er die Gewährung einer Investitionszulage nach dem () 1999. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) setzte die Zulage durch Änderungsbescheide vom 6. November 2006 in Höhe von 201.358,85 € (2003) bzw. 97.941,80 € (2004) fest. Die Bescheide standen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ der ).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|