Auf die die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 9.6.2016 -
Der Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an den Kläger 41.075,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 25.396,13 € seit dem 15.11.2011, aus weiteren 8.241,72 seit dem 8.6.2012 sowie aus weiteren 7.437,15 € seit dem 6.1.2014 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3.Die Kosten der Rechtsstreits tragen trägt der Kläger zu 21 % und der Beklagte zu 79 %.
4. 5.
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